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   BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71   

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https://dejure.org/1972,198
BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71 (https://dejure.org/1972,198)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1972 - 1 AZR 221/71 (https://dejure.org/1972,198)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 (https://dejure.org/1972,198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch - Tarifliche Ausschlußfrist - Kenntnis des Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1 § 823 Abs. 1; TVG § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 116
  • NJW 1972, 1591 (Ls.)
  • VersR 1972, 673
  • DB 1972, 978
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71
    Obwohl als weitere Anspruchsgrundlage unerlaubte Handlung in Betracht kommt, fällt der Klageanspruch jedoch auch insoweit unter die tarifliche Ausschlußklausel; es handelt sich um einen aus einem einheitlichen Lebensvorgang resultierenden Anspruch, so daß eine unterschiedliche Beurteilung bei der im übrigen allgemeinen Fassung der Tarifnorm nicht zu lässig' ist (BAG BB 6 2 1433; BAG 2o 3o [33/36] = AP Nr, 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr, 4o zu § 4 TVG Ausschlußfristenl[unter 1 der Gründe]; BAG AP Nr, 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr, 2 zu § 7 o BAT unter 3 b der Gründe; Sieg Anm, zu AP Nr, 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Herschel, Anm. zu AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Leser BB 68 171 [173 17]; Erdmann Betrieb 68 3 5 2 f; Rittner SAE 68 § 3® f; ders, Anm. zu AP Nr, 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; anderer Ansicht jedoch nicht tragend BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Etzel RdA 6 8 179 f; Claus Müller RdA 6 8 471 f; - 6 ~.

    Eine Geltendmachung setzt voraus, daß dem Schuldner wenigstens annähernd mitgeteilt werden muß, in welcher Höhe ('"in wieweit") Forderungen gegen ihn erhoben werden, damit er sich darüber schlüssig werden kann, wie er reagieren soll (BAG 9, 2 9 6 [2 9 9 ] = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, BAG 14, 156 [ 161) = AP Nr. 23 zu § 6 15 BGB;BAG AP Nr. 5 zu § 6 11 BGB Akkordkolonne; BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter T 1 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Aussehlußfristen; BAG AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 1 6 , Dezember 1971 - 1 AZR 335/7"I - > zum Abdruck im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71
    Das ist dann der Fall , wenn dem Schuldner die Höhe der geltend zu machenden Forderung ohnehin bekannt ist (vgl. das oben erwähnte Urteil 1 AZR 395/71) oder 'wenn der Schuldner durch eigenes Verhalten bewirkt hat, daß der Gläubiger von seinen Ansprüchen nicht rechtzeitig Kenntnis erhält (BAG 9, 2 9 6 [ 2 9 9 J = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 11, 150 [1 5 4, 1 5 6 ] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 2o, 3o [38/39] = AP ||r, 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr. 44 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71
    Eine Geltendmachung setzt voraus, daß dem Schuldner wenigstens annähernd mitgeteilt werden muß, in welcher Höhe ('"in wieweit") Forderungen gegen ihn erhoben werden, damit er sich darüber schlüssig werden kann, wie er reagieren soll (BAG 9, 2 9 6 [2 9 9 ] = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, BAG 14, 156 [ 161) = AP Nr. 23 zu § 6 15 BGB;BAG AP Nr. 5 zu § 6 11 BGB Akkordkolonne; BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter T 1 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Aussehlußfristen; BAG AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 1 6 , Dezember 1971 - 1 AZR 335/7"I - > zum Abdruck im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71
    Eine Geltendmachung setzt voraus, daß dem Schuldner wenigstens annähernd mitgeteilt werden muß, in welcher Höhe ('"in wieweit") Forderungen gegen ihn erhoben werden, damit er sich darüber schlüssig werden kann, wie er reagieren soll (BAG 9, 2 9 6 [2 9 9 ] = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, BAG 14, 156 [ 161) = AP Nr. 23 zu § 6 15 BGB;BAG AP Nr. 5 zu § 6 11 BGB Akkordkolonne; BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter T 1 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Aussehlußfristen; BAG AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 1 6 , Dezember 1971 - 1 AZR 335/7"I - > zum Abdruck im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71
    Das ist dann der Fall , wenn dem Schuldner die Höhe der geltend zu machenden Forderung ohnehin bekannt ist (vgl. das oben erwähnte Urteil 1 AZR 395/71) oder 'wenn der Schuldner durch eigenes Verhalten bewirkt hat, daß der Gläubiger von seinen Ansprüchen nicht rechtzeitig Kenntnis erhält (BAG 9, 2 9 6 [ 2 9 9 J = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 11, 150 [1 5 4, 1 5 6 ] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 2o, 3o [38/39] = AP ||r, 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr. 44 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71
    Eine Geltendmachung setzt voraus, daß dem Schuldner wenigstens annähernd mitgeteilt werden muß, in welcher Höhe ('"in wieweit") Forderungen gegen ihn erhoben werden, damit er sich darüber schlüssig werden kann, wie er reagieren soll (BAG 9, 2 9 6 [2 9 9 ] = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, BAG 14, 156 [ 161) = AP Nr. 23 zu § 6 15 BGB;BAG AP Nr. 5 zu § 6 11 BGB Akkordkolonne; BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter T 1 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Aussehlußfristen; BAG AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 1 6 , Dezember 1971 - 1 AZR 335/7"I - > zum Abdruck im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Es kann dahinstehen, ob eine Geltendmachung bereits dann insgesamt ohne Auswirkung bleibt, wenn dem Schuldner ein Betrag mitgeteilt wird, der erheblich unter dem Betrag bleibt, den der Gläubiger von ihm verlangen will (so aber BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - BAGE 24, 116; kritisch hierzu ErfK/Preis 2. Aufl. §§ 194 - 225 BGB Rn. 57, der meint, daß zumindest der genannte Minderbetrag rechtzeitig geltend gemacht ist).
  • BAG, 25.01.2006 - 10 AZR 238/05

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Darüber hinaus ist eine Angabe zur Zusammensetzung der Forderung entbehrlich, wenn dem Schuldner diese bekannt ist (BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - BAGE 24, 116; 16. Dezember 1971 - 1 AZR 335/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 48 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 8).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Aus der vom Kläger herangezogenen Rechtsprechung zur Wahrung der Frist für eine schriftliche Geltendmachung künftiger Lohnforderungen durch eine Kündigungsschutzklage (BAG Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - BAGE 24, 116 = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) ergibt sich hier nichts anderes.

    Dort wie auch später hat das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach erkannt, daß eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage auch die vom Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Lohnansprüche erfaßt, wenn eine tarifvertragliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung aller gegenseitigen Ansprüche innerhalb einer Ausschlußfrist verlangt (BAG in ständiger Rechtsprechung: Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB; Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

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